Reparatur- und Montagebedingungen der HS Industrie Service GmbH

Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Reparatur- und Montageleistungen, die von HS Industrie Service GmbH (Auftragnehmer) für den Kunden (Besteller) erbracht werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters.

1. Einsatz der Monteure

  1. Der Einsatz der Monteure erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich ab unserem Betrieb Nordhausen bzw. Gotha innerhalb der Öffnungszeiten.
  2. Es besteht kein genereller Anspruch auf Bereitschaft oder 24h-Service, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2. Leistungsumfang und Abrechnung

  1. Die von uns geleisteten Arbeiten, wie z. B. Befundungen, Inspektionen, Rüstzeiten, Wartungen, Reparaturen, Prüfungen, Fehlersuchzeiten, Vermietungen oder besondere Einweisungen im Werk des Bestellers usw., werden nach Aufwand und gültigem Stundensatz (zum Zeitpunkt der Leistung) berechnet.
  2. Allgemeine Verbrauchsmaterialien, Transport- und Verpackungskosten, Entsorgungskosten, Lagerkosten, Logistikaufwand oder Sonderfahrten werden entsprechend ihrem Aufwand abgerechnet.
  3. Kostenvoranschläge über Gesamtkosten oder Zeitdauer der Reparatur oder Montage sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Bei einer Überschreitung des unverbindlichen Kostenvoranschlags um mehr als 15 % wird der Besteller unverzüglich informiert. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Zeitaufwand.
  4. Für Reparatur- und Montageleistungen gilt grundsätzlich das Netto-Zahlungsziel. Es wird kein Skonto gewährt. Dies gilt auch, wenn für das Handelsgeschäft bereits andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
  5. Bei Neukunden gelten in der Regel die Zahlungskonditionen Vorkasse oder Direktzahlung (bar, per Kredit- oder Debitkarte, PayPal).

3. Termine und Verzögerungen

  1. Wir behalten uns das Recht vor, bei Terminverschiebungen oder Absagen durch den Besteller, die kürzer als 48 Stunden vor Beginn erfolgen, die daraus entstehenden Kosten und Verluste in Rechnung zu stellen.
  2. Zugesagte Lieferzeiten und Termine werden als verbindlich betrachtet. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streiks, unvorhergesehene Betriebsstörungen) entbinden uns von der Haftung.

4. Anfahrts- und Transportkosten

  1. Die Monteurfahrten werden mit kundendienstüblichen Fahrzeugen durchgeführt.
  2. Die Berechnung der Fahrtkosten erfolgt auf Basis des zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gültigen Kilometer- und Stundenpreises.
  3. Für die Berechnung der Strecke wird die zum Zeitpunkt des Auftrags übliche, wirtschaftlich sinnvolle und befahrbare Route zugrunde gelegt.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, bei Abholung oder Anlieferung der Ware für eine ordnungsgemäße Ladungssicherung gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu sorgen. Hierzu stellt der Kunde sicher, dass geeignete Transportmittel und Sicherungsmaterialien bereitgestellt werden. Unser Personal weist auf mögliche Anforderungen zur Ladungssicherung hin, jedoch liegt die abschließende Verantwortung für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung beim Kunden. Schäden, die durch mangelnde Ladungssicherung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

5. Ersatzteile und Materialien

  1. Vom Besteller bereitgestellte Materialien, Komponenten oder Ersatzteile sind schriftlich zu dokumentieren und werden ohne Gewährleistung unsererseits eingebaut. Der Besteller übernimmt die Verantwortung für deren Qualität und Eignung.
  2. Eventuelle Schäden oder Funktionsstörungen aufgrund solcher Teile trägt der Besteller selbst.

6. Verantwortung und Mitwirkung des Bestellers

  1. Der Besteller ist verpflichtet, folgende Voraussetzungen zu schaffen, um eine reibungslose und termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten:
    • Zugang zu Maschinen und Anlagen: Der Besteller sorgt dafür, dass die zu reparierenden oder zu montierenden Maschinen und Anlagen uneingeschränkt zugänglich sind. Arbeitsbereiche müssen freigeräumt und von Hindernissen oder Gefahrenquellen befreit sein.
    • Bereitstellung von Betriebsmitteln: Der Besteller stellt auf eigene Kosten die für die Arbeiten erforderlichen Betriebsmittel bereit, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
      • Elektrischer Strom, ausreichend dimensioniert und in unmittelbarer Nähe der Arbeitsstelle verfügbar;
      • Wasseranschlüsse (falls erforderlich); Druckluft (falls erforderlich);
      • Andere spezifische Betriebsmittel, die für den Betrieb der Maschinen, die Durchführung der Arbeiten sowie den Schutz der Mitarbeiter erforderlich sind.
  2. Dem Besteller obliegen Mitwirkungspflichten, insbesondere die Bereitstellung von Hilfskräften. Er ist verpflichtet, das HS-Team bei der Durchführung der Arbeiten sachgemäß zu unterstützen.
  3. Der Besteller ist zudem verpflichtet, das HS-Team vor Beginn der Montage über alle für den Montagebereich gültigen Sicherheitsvorschriften und Gefahrenquellen zu informieren. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht nach, haftet er für daraus resultierende Verzögerungen oder Schäden.

7. Haftung und Gewährleistung

  1. Unsere Gewährleistung bei Zylinderreparaturen oder Austauschvorgängen beschränkt sich ausschließlich auf die von uns eingebauten Neuteile und die von uns reparierten Teile.
  2. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder Eingriffe Dritter entstehen, sind vom Besteller zu tragen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart wurde.

8. Schlussprüfung und Abnahme

  1. Nach Abschluss der Reparatur oder Montage ist der Besteller verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung zu prüfen und schriftlich zu bestätigen.
  2. Die Abnahme erfolgt in der Regel im Beisein des Bestellers. Ist der Besteller nicht anwesend, dokumentiert der Monteur die Abnahme eigenständig.

9. Reklamationen

  1. Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und unverzüglich nach Feststellung des Mangels gemeldet werden.
  2. Spätere Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn der Mangel nachweislich nicht früher erkennbar war.

10. Funktionstest

  1. Nach Abschluss jeder Reparatur oder Montage findet eine Funktionsprüfung statt, die protokolliert wird.
  2. Ist ein Funktionstest nicht möglich, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr oder Haftung.

11. Ergänzende Regelungen

  1. Unsere Reparatur- und Montagebedingungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem HS-Verhaltenskodex in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
  2. Soweit keine besonderen Regelungen getroffen wurden, gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist unser jeweiliger Geschäftssitz.

Die Geschäftsleitung
Der HS Industrie Service GmbH
Stand: November 2024