Allgemeine Geschäftsbedingungen der HS Industrie Service GmbH

(Stand: März 2022)

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der HS Industrie Service GmbH im Verhältnis zu deren Vertragspartnern (Kunde).

I. Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeines

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn sie von diesem zeitlich später verwendet werden, ohne schriftliche Zustimmung der HS Industrie Service GmbH nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Einander widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages nicht. Bei widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die gesetzliche Regelung.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HS Industrie Service GmbH gelten auch dann, wenn diese in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HS Industrie Service GmbH als angenommen.
  3. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  4. Die Reparatur- und Montagebedingungen der HS Industrie Service GmbH, von denen der Kunde Kenntnis hat, gelten als vereinbart.

II. Angebote/Angebotsunterlagen

  1. Die Angebote der HS Industrie Service GmbH sind freibleibend, unverbindlich und die Angebotsbindefrist beträgt max. 4 Wochen ab Zugang des Angebotes. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von der HS Industrie Service GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einen Schreib- oder Rechenfehler beinhalten, verpflichten nicht.
  3. Die Mitarbeiter der HS Industrie Service GmbH sind nicht bevollmächtigt, Willenserklärungen abzugeben/entgegenzunehmen oder Verträge abzuschließen. Mündliche und schriftliche Abreden und Zusicherungen der Techniker, Vertreter und Reisenden der HS Industrie Service GmbH sowie vertragliche Veränderungen sind nur rechtswirksam, wenn sie von der HS Industrie Service GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer/Lieferanten der HS Industrie Service GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Zulieferer/Lieferanten der HS Industrie Service GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer/Lieferanten. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Die entsprechende Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  5. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie in der technischen Produktbeschreibung enthalten sind.
  6. An allen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behält sich die HS Industrie Service GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der HS Industrie Service GmbH.

III. Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Lager der HS Industrie Service GmbH, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
  2. Die HS Industrie Service GmbH behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten. Diese wird die HS Industrie Service GmbH dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
  3. Für Rechnungsbeträge unter 100,00 Euro netto wird ein Mindermengenzuschlag von 15,00 Euro netto berechnet. Dieser Zuschlag entfällt bei Barzahlung.
  4. Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig.
  5. Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Im Fall der Vereinbarung von Skonto gilt die Skontofrist ab dem Tag des Rechnungsdatums.
  6. Lieferungen können von sofortiger Barzahlung oder Vorkasse abhängig gemacht werden.
  7. Die HS Industrie Service GmbH bietet Kartenzahlungen an. Die Kosten dafür können an den Kunden weiter gegeben werden. Im Falle einer Rücklastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr geltend gemacht. Die Zahlungsverpflichtung besteht in diesem Fall weiter. Vor Zahlung der Gesamtsumme ist keine Schuldbefreiung erfolgt.
  8. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der HS Industrie Service GmbH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Des Weiteren wird ab der 2. Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro netto erhoben.
  9. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung etwaiger Gegenansprüche des Kunden ist nur statthaft, wenn diese Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind und der Gegenanspruch im Falle der Zurückbehaltung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  10. Wechsel und Schecks sind als Zahlungsmittel zur Begleichung der Rechnungen der HS Industrie Service GmbH ausgeschlossen.
  11. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Kunden, kommt das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen zur Anwendung.

IV. Gefahrenübergang/ Lieferzeit

  1. Jede Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware das Werk/Lager verlässt oder an ihn übergeben wird. Mit diesem Zeitpunkt gilt die Lieferung als erfüllt. Wird vom Kunden eine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben, gehen auch die Mehrkosten zu dessen Lasten. Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die HS Industrie Service GmbH die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung des Kunden und dann auf dessen Kosten abgeschlossen.
  2. Wird Ware aus Gründen zurückgenommen, die die HS Industrie Service GmbH nicht zu vertreten hat, trägt der Kunde jede Gefahr bis zum Eingang der Ware am Sitz der HS Industrie Service GmbH in Nordhausen oder Gotha.
  3. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Mängelhaftung entgegen zu nehmen. Wird die Ware vom Kunden länger als 14 Tage ab Zugang der Bestellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht entgegengenommen, so ist die HS Industrie Service GmbH nach Setzung einer Frist von 7 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
  4. Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der HS Industrie Service GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Die Lieferzeitangaben der HS Industrie Service GmbH sind keine Fixtermine.
  5. Die HS Industrie Service GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar.
  6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der HS Industrie Service GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
  7. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen (z. B. unvorhersehbare Pandemieauswirkungen), die die Lieferung der HS Industrie Service GmbH nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei dem Lieferanten oder deren Unterlieferanten der HS Industrie Service GmbH oder bei anderen der von der HS Industrie Service GmbH zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten beauftragten Dritten eintreten – hat die HS Industrie Service GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die HS Industrie Service GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- oder Leistungszeit oder wird die HS Industrie Service GmbH von der Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die HS Industrie Service GmbH nur dann berufen, wenn sie den Kunden benachrichtigt.
  8. Der Kunde trägt bei Anlieferung durch die HS Industrie Service GmbH die entsprechende Anlieferungspauschale.
  9. Fehler bei der Nutzung elektronischer Übermittlungseinrichtungen gehen zu Lasten des Kunden.

V.  Mängelansprüche

  1. Als Beschaffenheit der Ware/Leistung gelten nur die Eigenschaften als vereinbart, die aus der technischen Produktbeschreibung hervorgehen. Mängelansprüche kann der Kunde nur geltend machen, wenn bei Auftragsannahme die genauen Einsatzbedingungen bekannt waren und die gelieferte Ware/Leistung durch den Kunden zweckentsprechend eingesetzt wurde. Der Kunde hat selbst zu prüfen, ob sich die bei der HS Industrie Service GmbH bestellte Ware/Leistung für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck eignet. Ein Mangel insoweit liegt nur dann vor, wenn die HS Industrie Service GmbH dem Kunden die Eignung schriftlich bestätigt hat.
  2. Die HS Industrie Service GmbH gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  3. Der Kunde hat offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen. Ist in dem Vertrag eine gemeinsame Abnahme des Liefergegenstandes vereinbart, so sind offensichtliche Mängel sofort zu rügen. Verborgene Mängel sind entsprechend unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch vor Ablauf der gesetzlichen Mängelhaftungsfrist zu rügen. Ist der Kunde Kaufmann gilt § 377 HGB.
  4. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Sie beträgt fünf Jahre gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
  5. Die Mängelhaftungsfrist beginnt im Fall der Vereinbarung einer gemeinsamen Abnahme mit dieser, soweit sie tatsächlich durchgeführt wird. Ansonsten mit der Übergabe. Sie beträgt bei neuen Sachen und bei Mehrschichtsystemen ein Jahr ab Ablieferung; dies gilt jedoch nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 I Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 I (Rückgriffanspruch) und § 634 a I Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. Vorstehende Verjährungsverkürzung in Abweichung von § 438 I Nr. 3 BGB gilt ferner nicht für den Fall der Arglist, für die in Punkt VI. geregelten Schadenersatzansprüche, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
  6. Mängelansprüche stehen dem Kunden nur nach folgenden Bestimmungen zu:
    a) HS Industrie Service GmbH ist berechtigt, alle diejenigen Teile oder Leistungen wahlweise unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag. Zunächst ist HS Industrie Service GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Besteht nach dem Inhalt des diesen Bedingungen zugrunde liegenden Vertrages kein Recht von HS Industrie Service GmbH Ersatz zu liefern oder ist die Mängelbeseitigung trotz mindestens zweimaligen Nachbesserungsversuchen endgültig erfolglos, so kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht bei einem unerheblichen Mangel.
    b) Die HS Industrie Service GmbH ist berechtigt, eine geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
    c) Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von Punkt VI., im Übrigen sind sie ausgeschlossen.
  7. Ist eine bestimmte Beschaffenheit der Ware/Leistung vereinbart, so stellt eine Abweichung hiervon einen nur unerheblichen Mangel dar, wenn die Eignung der Ware für den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. In diesem Falle sind Schadenersatzansprüche sowie ein Rücktritt vom Kaufvertrag wegen des Mangels ausgeschlossen.
  8. Soweit ein Mangel der Ware/Leistung vorliegt, beschränkt sich der Nacherfüllungsanspruch des Kunden auf Nachbesserung der Ware/Leistung, es sei denn, diese ist zur Beseitigung des Mangels ungeeignet oder für den Kunden aus anderen Gründen unzumutbar. Im Fall der Mängelbeseitigung ist die HS Industrie Service GmbH verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  9. Bei gebrauchten Sachen erfolgt der Verkauf/Lieferung an den Kunden unter Ausschluss der Mängelhaftung. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der HS Industrie Service GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der HS Industrie Service GmbH beruhen. Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der HS Industrie Service GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des HS Industrie Service GmbH beruhen.

VI.  Haftung

  1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die HS Industrie Service GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadenersatz haftet die HS Industrie Service GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit einschließlich der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der HS Industrie Service GmbH haftet die HS Industrie Service GmbH nur
    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung der HS Industrie Service GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt
    c) für Schäden aus Unmöglichkeit und Verzug wegen der Verletzung von Kardinalspflichten
  3. Die sich aus 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die HS Industrie Service GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn die HS Industrie Service GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
  5. Soweit die Schadenersatzhaftung der HS Industrie Service GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der HS Industrie Service GmbH.
  6. Storniert der Kunde einen Dienstleistungsauftrag teilweise oder ganz nach Auftragserteilung, werden mindestens 30% der Auftragssumme als Schadenspauschale ohne weiteren Nachweis sofort fällig. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die HS Industrie Service GmbH einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen. Die HS Industrie Service GmbH behält sich darüber hinaus vor, zusätzlich entstehende Kosten durch deren Lieferanten ebenfalls weiter zu berechnen.
    Rückgaben sind grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rückgabe ist nur nach vorheriger Absprache mit der Geschäftsleitung und unter Berücksichtigung einer Wiedereinlagerungsgebühr sowie eventuell zusätzlicher Kostenaufwendungen möglich. Bereits genutzte oder verbaute Teile, Sonderanfertigungen sind von vorn herein von der Rückgabe ausgeschlossen.
  7. Die HS Industrie Service GmbH haftet nicht für Mängel oder Schäden, die insbesondere aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
    a) ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung sowie Überbelastung
    b) fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte
    c) natürliche Abnutzung
    d) fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
    e) ungeeignete Betriebsmittel
    f) chemische, elektrochemische oder elektrische Einwirkung
    g) nicht sachgemäße Lagerung oder nicht ordnungsgemäße Wartung
    h) eine nicht vom Hersteller empfohlene Verwendung

Wegen des Umfangs des Haftungsausschlusses gilt V. Ziffer 9 Satz 2 entsprechend.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die HS Industrie Service GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf deren Rechtsgrund oder Entstehungszeitpunkt beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die HS Industrie Service GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde die HS Industrie Service GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO der HS Industrie Service GmbH zu erstatten, haftet der Kunde für den der HS Industrie Service GmbH entstandenen Ausfall.
  3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Dabei tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung der HS Industrie Service GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware/der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der HS Industrie Service GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die HS Industrie Service GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag der HS Industrie Service GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der gelieferten Ware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die gelieferte Ware mit anderen, der HS Industrie Service GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der HS Industrie Service GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die HS Industrie Service GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der HS Industrie Service GmbH gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an die HS Industrie Service GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die HS Industrie Service GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Die HS Industrie Service GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

VIII.  Betriebssicherheit bei der Verwendung von Schläuchen

  1. Schläuche und Schlauchleitungen können jederzeit ohne Vorwarnung aus den verschiedensten Gründen ausfallen. Vom Kunden sind alle Systeme und Anlagen betriebssicher zu konstruieren, damit im Ausfall des Schlauches oder der Schlauchleitung Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.
  2. Der Kunde ist durch eigene Analysen verantwortlich für die endgültige Auswahl des Schlauches und der Armatur. Die Nichteignung der Ware stellt nur dann einen Mangel dar, wenn die HS Industrie Service GmbH dem Kunden schriftlich eine Eignung zugesichert hat. Es gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der HS Industrie Service GmbH und dem Kunden DGUV-Regel 113-020, wo alle Vorschriften über Hydraulikschläuche gesetzlich geregelt sind.
  3. Schläuche und Schlauchleitungen die bereits im Einsatz in Anlagen waren, werden nicht repariert bzw. konfektioniert. Eine Reparatur erfolgt nur auf Wunsch des Kunden, wenn dieser die Anwendung in drucklosen Rücklaufleitungen vorsieht (Garantieausschluss).

IX.  Allgemeine Bestimmungen

  1. Als Gerichtsstand auch für Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozesse wird, soweit dies nach § 38 ZPO zulässig ist, Nordhausen vereinbart. Die HS Industrie Service GmbH ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden Klage zu erheben.
  2. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam und der Inhalt des Vertrages richtet sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.

Zusätzlich gelten unsere Reparatur- / Montagebedingungen und die Qualitätsgrundsätze der HS Industrie Service GmbH. Diese können bei Bedarf bei uns angefordert werden.

Fassung 03/2022