Allgemeine Geschäftsbedingungen der HS Industrie Service GmbH

(Stand: April 2026)

I. Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeines

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HS Industrie Service GmbH gelten für alle Verträge mit dem Kunden. Sie werden dem Kunden vor oder bei Vertragsschluss zur Kenntnis gebracht und gelten als vereinbart, sofern der Kunde ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ohne schriftliche Zustimmung der HS Industrie Service GmbH nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen. Einander widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages nicht. Bei widersprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die gesetzliche Regelung.
  3. Widersprechenden Klauseln des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen in Angebots- oder Vertragsbestätigungen wird hiermit widersprochen.
  4. Die Reparatur- und Montagebedingungen der HS Industrie Service GmbH, von denen der Kunde Kenntnis hat, gelten ebenso als vereinbart.
  5. Fehler des Kunden bei der Nutzung elektronischer Kommunikations- und Übermittlungseinrichtungen gehen zu dessen Lasten.

II. Angebote, Angebotsunterlagen

  1. Die Angebote der HS Industrie Service GmbH sind freibleibend, unverbindlich und die Angebotsbindefrist beträgt 4 Wochen ab Zugang des Angebotes. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von der HS Industrie Service GmbH schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Sämtliche Nebenleistungen, insbesondere Beratungen, technische Abstimmungen, Projektierungen, Expressbearbeitungen sowie logistische Leistungen (z. B. Lieferungen), sind gesondert zu vergüten, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als kostenfrei vereinbart worden sind.
  3. Dienstleistungen, insbesondere Montage-, Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen, werden grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Grundlage der Abrechnung sind die von HS erfassten Leistungsnachweise, sofern der Kunde diesen nicht unverzüglich widerspricht. Es gelten die jeweils gültigen Stundensätze der HS Industrie Service GmbH zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. An- und Abfahrtszeiten, Rüstzeiten sowie notwendige Nebenzeiten gelten als Arbeitszeit und werden entsprechend berechnet.
  4. Angaben in Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich einen Schreib- oder Rechenfehler beinhalten, begründen keine vertragliche Verpflichtung. Es gilt das von den Parteien Gewollte.
  5. Die Mitarbeiter der HS Industrie Service GmbH sind nicht bevollmächtigt, Willenserklärungen abzugeben/entgegenzunehmen oder Verträge abzuschließen. Mündliche und schriftliche Abreden und Zusicherungen der Techniker, Vertreter und Reisenden der HS Industrie Service GmbH sowie vertragliche Veränderungen sind nur rechtswirksam, wenn sie durch eine von der HS Industrie Service GmbH mit entsprechenden Befugnissen und/oder Vertretungsmacht ausgestatteten Person schriftlich bestätigt worden sind.
  6. Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die HS Industrie Service GmbH.
  7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer/Lieferanten der HS Industrie Service GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Zulieferer/Lieferanten der HS Industrie Service GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer/Lieferanten. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die entsprechende Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
  8. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie in der technischen Produktbeschreibung enthalten sind.
  9. An allen Unterlagen – auch in elektronischer Form – behält sich die HS Industrie Service GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der HS Industrie Service GmbH.

III. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Lager der HS Industrie Service GmbH, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die angegebenen Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Grundlagen. Die HS Industrie Service GmbH behält sich entsprechende Nachberechnungen vor, soweit diese auf nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs oder auf vom Kunden veranlassten bzw. nicht vorhersehbaren zusätzlichen Aufwänden beruhen.
  2. Die HS Industrie Service GmbH behält sich das Recht vor, bei Dauerschuldverhältnissen oder längerfristigen Vertragsbeziehungen die vereinbarten Preise angemessen anzupassen, wenn nach Vertragsabschluss Kostensteigerungen eintreten, die außerhalb des Einflussbereiches der HS Industrie Service GmbH liegen und die Leistungserbringung betreffen (z. B. gestiegene Einkaufs-, Material-, Produktions-, Personal-, Energie-, Beschaffungs- oder Lieferkosten sowie Änderungen gesetzlicher Abgaben und Steuern). Eine Preisanpassung erfolgt ausschließlich im Umfang tatsächlich eingetretener und nachweisbarer Kostensteigerungen und dient ausschließlich deren Ausgleich. Die Preisanpassung wird dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten auf dem üblichen Kommunikationsweg mitgeteilt.
  3. Für Rechnungsbeträge unter 100,00 Euro netto behält sich die HS Industrie Service GmbH die Erhebung eines Mindermengenzuschlags gemäß jeweils gültiger Preisliste vor. Dieser Zuschlag entfällt bei Barzahlung.
  4. Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig.
  5. Der Abzug von Skonto bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Im Falle der Vereinbarung von Skonto gilt die Skontofrist ab dem Tag des Rechnungsdatums. Skonto wird ausschließlich auf Warenlieferungen (Handelsgeschäft) gewährt. Für Dienstleistungen, insbesondere Montage-, Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen, ist ein Skontoabzug grundsätzlich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ein unberechtigter Skontoabzug wird nicht anerkannt und führt dazu, dass der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig bleibt. Die HS Industrie Service GmbH ist berechtigt, den Differenzbetrag nachzufordern.
  6. Die HS Industrie Service GmbH ist berechtigt, Lieferungen und Leistungen von einer angemessenen Sicherstellung der Zahlung abhängig zu machen oder nur gegen Vorkasse auszuführen, sofern begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.
  7. Die HS Industrie Service GmbH bietet folgende Zahlungsmethoden an:
  • Zahlung auf Rechnung (auch Vorkasse, nach erfolgter Bonitätsprüfung)
  • Barzahlung (diese werden nur im üblichen Geschäftsrahmen akzeptiert. Die HS Industrie Service GmbH behält sich vor, Barzahlungen im Einzelfall auszuschließen)
  • Kartenzahlung
  • mobiles Zahlen
  1. Die Kosten für bestimmte Zahlungsarten oder Zahlungsstörungen können an den Kunden weitergegeben werden. Im Falle einer Rücklastschrift wird die zu diesem Zeitpunkt gültige Bearbeitungsgebühr (inkl. anfallender Fremdkosten) erhoben. Die Zahlungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt.
  2. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Zusätzlich wird ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro netto erhoben.
  3. Die HS Industrie Service GmbH ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Kunden, insbesondere nach erfolgloser Mahnung, weitere Lieferungen und Leistungen – auch aus anderen Vertragsverhältnissen – bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen auszusetzen.
  4. Im Falle des Zahlungsverzugs oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

IV. Gefahrenübergang, Lieferzeit, Rücknahme von Waren, Lieferkosten

  1. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder Lager der HS Industrie Service GmbH verlässt oder an ihn übergeben wird. Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben wurde. Wird vom Kunden eine bestimmte Beförderungsart vorgeschrieben, gehen etwaige Mehrkosten zu dessen Lasten. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche schriftliche Anweisung des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen.
  2. Eine Rücknahme von gelieferten Waren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Rücknahme erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der HS Industrie Service GmbH und nur im Einzelfall. Im Falle einer ausnahmsweise vereinbarten Rücknahme – insbesondere bei Fehlbestellungen des Kunden – wird eine Wiedereinlagerungsgebühr von mindestens 25 % des Warenwertes erhoben. Der HS Industrie Service GmbH bleibt vorbehalten, eine höhere Gebühr anzusetzen, sofern der tatsächliche Aufwand dies rechtfertigt. Voraussetzung für eine Rücknahme ist, dass sich die Ware in einwandfreiem, unbenutztem und wiederverkaufsfähigem Zustand befindet. Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch die HS Industrie Service GmbH.
    Von der Rücknahme ausgeschlossen sind insbesondere:
    – bereits verwendete, verbaute oder beschädigte Ware
    – Sonderanfertigungen
    – speziell beschaffte oder nicht lagerübliche Artikel
    Ein Anspruch des Kunden auf Rücknahme besteht nicht, auch nicht bei Fehlbestellungen. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Kunden.
  3. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet der Mängelhaftung entgegenzunehmen. Wird die Ware vom Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der Bestellungsanzeige nicht entgegengenommen, so tritt Annahmeverzug mit den gesetzlich vorgesehenen Rechtsfolgen ein. Der Kunde bleibt zur Erbringung der Gegenleistung weiter verpflichtet, solange die HS Industrie Service GmbH nicht vom Vertrag zurücktritt.
  4. Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie von der HS Industrie Service GmbH schriftlich bestätigt worden sind. Die Lieferzeitangaben der HS Industrie Service GmbH sind keine Fixtermine.
  5. Die HS Industrie Service GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht zumutbar. Soweit Werkleistungen Gegenstand des Vertrages sind, gilt die Leistung als abgenommen, wenn die HS Industrie Service GmbH dem Kunden die Fertigstellung angezeigt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb von 7 Werktagen unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der HS Industrie Service GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus.
  7. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die die HS Industrie Service GmbH nicht zu vertreten hat – hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Störungen in der Lieferkette – hat die HS Industrie Service GmbH nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist die HS Industrie Service GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen, sofern der HS Industrie Service GmbH kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  8. Der Kunde trägt die Kosten der Anlieferung. Die Berechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste der HS Industrie Service GmbH (insbesondere Anfahrtspauschale, Zeitaufwand und gefahrene Kilometer). Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird mindestens eine Anfahrtspauschale berechnet. Diese entfallen bei Abholung.

V. Mängelansprüche

  1. Für die Beschaffenheit der Ware/Leistung sind ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften maßgeblich. Öffentliche Aussagen, Produktbeschreibungen oder Empfehlungen stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung dar.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind vom Kunden, sofern er Kaufmann ist, innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
  3. Bei berechtigten Mängeln ist die HS Industrie Service GmbH nach eigener Wahl zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) berechtigt.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  5. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Warenlieferungen 12 Monate ab Ablieferung. Bei Werkleistungen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
  6. Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
  7. Die gesetzlichen Regelungen zur Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
  8. Sofern der Kunde Verbraucher ist, gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.
  9. Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist die HS Industrie Service GmbH berechtigt, den entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

VI. Haftung

  1. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die HS Industrie Service GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Auf Schadenersatz haftet die HS Industrie Service GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit einschließlich der Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der HS Industrie Service GmbH haftet die HS Industrie Service GmbH nur
    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung der HS Industrie Service GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
    c) für Schäden aus Unmöglichkeit und Verzug wegen der Verletzung von Kardinalpflichten,
  3. Die sich aus 2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die HS Industrie Service GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Ein Recht zur freien Kündigung des Kunden bei Werkleistungen bleibt unberührt (§ 648 BGB). Im Falle einer Kündigung ist die HS Industrie Service GmbH berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie angefallene Kosten abzurechnen.
  5. Soweit die Schadenersatzhaftung der HS Industrie Service GmbH gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der HS Industrie Service GmbH.
  6. Storniert der Kunde einen Auftrag nach Auftragserteilung ohne rechtlichen Grund, ist die HS Industrie Service GmbH berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese beträgt pauschal 20 % der Auftragssumme, sofern nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Bereits angefallene Materialkosten oder Fremdleistungen werden zusätzlich berechnet, soweit diese nicht anderweitig verwendet werden können.
  7. Die HS Industrie Service GmbH haftet nicht für Mängel oder Schäden, die insbesondere aus nachfolgenden Gründen im Verantwortungsbereich des Kunden entstanden sind:
    a) ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung sowie Überbelastung
    b) fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte
    c) natürliche Abnutzung
    d) fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
    e) ungeeignete Betriebsmittel
    f) chemische, elektrochemische oder elektrische Einwirkung
    g) nicht sachgemäße Lagerung oder nicht ordnungsgemäße Wartung
    h) eine nicht vom Hersteller empfohlene Verwendung

Wegen des Umfangs des Haftungsausschlusses gilt Ziffer VI.1 bis VI.3. entsprechend.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die HS Industrie Service GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung ohne Rücksicht auf deren Rechtsgrund oder Entstehungszeitpunkt beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die HS Industrie Service GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zum vollständigen Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und dies der HS Industrie Service GmbH auf Verlangen nachzuweisen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist die HS Industrie Service GmbH berechtigt, die Versicherung auf Kosten des Kunden selbst abzuschließen. Der Kunde hat Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen, soweit diese erforderlich sind. Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat dieser die HS Industrie Service GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der HS Industrie Service GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
  3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Dabei tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderung der HS Industrie Service GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die gelieferte Ware/der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der HS Industrie Service GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Die HS Industrie Service GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag der HS Industrie Service GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der gelieferten Ware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die gelieferte Ware mit anderen, der HS Industrie Service GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der gelieferten Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der HS Industrie Service GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für die HS Industrie Service GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen der HS Industrie Service GmbH gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an die HS Industrie Service GmbH ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; die HS Industrie Service GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
  5. Die HS Industrie Service GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

VIII. Betriebssicherheit bei der Verwendung von Schläuchen

  1. Schläuche und Schlauchleitungen können jederzeit ohne Vorwarnung aus den verschiedensten Gründen ausfallen. Vom Kunden sind alle Systeme und Anlagen betriebssicher zu konstruieren, damit im Ausfall des Schlauches oder der Schlauchleitung Personen oder Sachen nicht gefährdet werden.
  2. Der Kunde ist verantwortlich für eigene Analysen sowie für die endgültige Auswahl des Schlauches und der Armatur. Die Nichteignung der Ware stellt nur dann einen Mangel dar, wenn die HS Industrie Service GmbH dem Kunden schriftlich eine Eignung für einen bestimmten Zweck zugesichert hat. Es gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der HS Industrie Service GmbH und dem Kunden die DGUV-Regel 113-020, in der alle Vorschriften über Hydraulikschläuche geregelt sind.
  3. Schläuche und Schlauchleitungen, die bereits im Einsatz in Anlagen waren, werden nicht repariert bzw. konfektioniert. Eine Reparatur erfolgt nur auf Wunsch des Kunden, wenn dieser die Anwendung in drucklosen Rücklaufleitungen vorsieht (Garantieausschluss).

IX. Sonstige Bestimmungen

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann ist – Nordhausen oder Gotha. Die HS Industrie Service GmbH ist auch berechtigt, am Geschäftssitz des Kunden Klage zu erheben.
  2. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam und der Inhalt des Vertrages richtet sich in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen. Dies gilt auch, wenn der Kunde seinen Firmen- oder Wohnsitz im Ausland hat.
  4. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  5. Ergänzend gelten die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellten Dokumente (insbesondere Reparatur- und Montagebedingungen).

Die jeweils aktuelle Fassung kann unter www.hs-industrie.de eingesehen werden.