Reparatur- und Montagebedingungen der HS Industrie Service GmbH

(Stand Juli 2021)

Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HS Industrie Service GmbH Nordhausen und Gotha

  1. Der Einsatz der Monteure erfolgt nach Anforderung so schnell wie möglich ab unserem Betrieb Nordhausen bzw. Gotha innerhalb der Öffnungszeiten. Es besteht kein genereller Anspruch auf Bereitschaft oder 24h-Service.
  2. Die von uns geleisteten Arbeiten, wie z. B. Befundungen, Inspektionen, Reparaturen, Fehlersuchzeiten, Vermietungen oder besondere Einweisungen im Werk des Bestellers u. s. w. werden nach Aufwand und gültigen Stundensatz berechnet. Dabei werden allgemeine Verbrauchsmaterialien, eventuell anfallende Transport- und Verpackungskosten, Entsorgungskosten oder Sonderfahrten entsprechend ihrem Aufwand abgerechnet.
  3. Die HS Industrie Service GmbH behält sich das Recht vor, bei Terminverschiebungen oder
    -absagen durch den Besteller, die kurzfristig bis 48h vor Beginn (exklusive Samstage, Sonn- /Feiertage und Brückentage) erfolgen, dem Besteller alle daraus entstehenden Verluste in Rechnung zu stellen.
  4. Die Monteurfahrten werden im Allgemeinen mit Kundendienstwagen durchgeführt. Die Berechnung der entsprechenden Fahrtkosten erfolgt ab unserem Betrieb, zu und von dem Besteller für die Hin- und Rückreise. Für die Feststellung der gefahrenen Kilometer wird die zur Zeit des Auftrages sinnvollste befahrbare Strecke zugrunde gelegt.
  5. Eine Anpassung genannter Verrechnungssätze an geänderte Preisgrundlagen bleibt vorbehalten. Bei Neukunden gelten in der Regel die Zahlungskonditionen Vorkasse oder Barzahlung. Auch bei anders vereinbarten Zahlungszielen gilt für Reparatur- und Montageleistungen grundsätzlich das Netto-Zahlungsziel. Es wird kein Skonto gewährt.
  6. Ersatzteile werden nach Verwendung gesondert berechnet (Materialliste). Der Empfang eingehender und eingebauter Ersatzteile ist schriftlich zu bescheinigen.
  7. Dem Monteur ist die geleistete Arbeitszeit auf dem von ihm vorgelegten Montagebericht zu quittieren sowie der Abschluss und die ordnungsgemäße Überprüfung der durchgeführten Arbeit zu bestätigen. Sollte der Besteller oder ein von ihm Beauftragter bei Ende der Reparatur nicht anwesend sein, so dass dem Monteur Arbeitsstunden und Montage nicht bestätigt werden können, so gelten die vom Monteur getroffenen Feststellungen verbindlich.
    Der Monteur hat nur vertraglich vereinbarte Tätigkeiten und diese innerhalb seines üblichen Tätigkeitsfeldes zu verrichten. Alle zusätzlichen Aufträge/ Bestellungen sind mit den Verantwortlichen abzustimmen und schriftlich auf dem Montagebericht oder der Materialliste zu dokumentieren.
  8. Voranschläge über Gesamtkosten oder Zeitdauer der Reparatur oder Montage sind annährend und unverbindlich. Diese werden nach tatsächlichem Zeitaufwand abgerechnet.
  9. Zur Erteilung von Auskunft und verbindlichen Zusagen, insbesondere in Gewährleistungsfragen, sind unsere Monteure nicht berechtigt.
  10. Die Gewähr für gestellte Ersatzteile durch den Besteller trägt dieser selbst.
  11. Wir übernehmen nur die üblichen Verpflichtungen für die Gestellung eines sachkundigen Monteurs. Jedes weitere Risiko ist von dem Besteller zu tragen. Auf Anforderung sind unseren Monteuren unentgeltlich Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen ist ihnen jede Hilfe zu gewähren, die geeignet ist, ihre Aufgabe sachgemäß und schnell zu erledigen.
  12. Dem Besteller obliegen Mitwirkungspflichten, um den Schutz von Personen und Sachen des Auftragnehmers zu gewährleisten. Das HS-Team ist zum Beginn der Montage über alle gültigen Sicherheitsvorschriften des Bestellers zu unterrichten.
  13. Bei Zylinderreparaturen wird seitens HS Industrie Service GmbH eine Gewährleistung oder Garantie ausschließlich auf ausgetauschte Teile gewährt.
  14. Werden Werkzeuge oder sonstige Geräte des Auftragnehmers auf dem Transport oder auf dem Montageplatz ohne Verschulden des Montagepersonals beschädigt oder geraten sie in Verlust, so ist der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet, soweit der Schaden nicht auf normalem Verschleiß beruht. Dies gilt entsprechend, wenn Werkzeug an örtliche Gegebenheiten angepasst werden muss.
  15. Im Zusammenhang mit allen Inspektionen und Reparaturarbeiten sowie Ersatzlieferungen, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktuellsten Standes.
  16. Nach abgeschlossener Reparatur oder Montage hat immer eine Funktionsprobe/ Erprobung stattzufinden. Ist diese nicht möglich oder wird diese durch den Besteller auf einen späteren Zeitpunkt ohne den Auftragnehmer verschoben, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr oder Haftung.